Was darf ein selbstständiger Buchhalter?

Selbstständige Buchhalter können Unternehmen bei vielen laufenden Aufgaben des Rechnungswesens unterstützen. Die gesetzlichen Grenzen ergeben sich insbesondere aus dem Steuerberatungsgesetz (StBerG).

Unter den Voraussetzungen des § 6 StBerG können insbesondere das Anlegen von Kontenplänen, das Buchen laufender Geschäftsvorfälle, die laufende Lohnabrechnung und das Fertigen von Lohnsteuer-Anmeldungen übernommen werden. Für diese Tätigkeiten gelten bestimmte Anforderungen an Ausbildung und Berufserfahrung.

Davon zu unterscheiden ist die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen. Sie ist grundsätzlich den hierzu gesetzlich befugten Personen und Gesellschaften vorbehalten. Dazu gehören insbesondere Steuerberater und anerkannte steuerberatende Berufsausübungsgesellschaften.

In der Praxis entsteht deshalb häufig eine sinnvolle Arbeitsteilung: Der Buchhalter übernimmt die laufende Buchhaltung und bleibt enger Ansprechpartner des Unternehmens. Soweit steuerliche Beratung oder andere dem Buchhalter nicht erlaubte Tätigkeiten erforderlich werden, kommt ein Steuerberater hinzu.

Genau auf diese Zusammenarbeit ist VoStr ausgerichtet. Buchhalter und Steuerberater arbeiten miteinander, ohne dass ihre jeweiligen Verantwortungsbereiche vermischt werden.

Kurz gesagt: Ein Buchhalter kann wichtige Teile des laufenden Rechnungswesens übernehmen. Die Grenzen des Steuerberatungsgesetzes müssen dabei jedoch beachtet werden.

Stand: Oktober 2026