Buchhalter und Steuerberater: Wie funktioniert die Zusammenarbeit?

Eine gute Zusammenarbeit zwischen Buchhalter und Steuerberater bedeutet nicht, dass einer die Arbeit des anderen übernimmt. Im Gegenteil: Sie funktioniert am besten, wenn Aufgaben, Mandate und Verantwortlichkeiten klar voneinander getrennt sind.

Der selbstständige Buchhalter kann beispielsweise die laufende Buchhaltung des Unternehmens betreuen und bleibt dafür dessen Ansprechpartner. Soweit darüber hinaus steuerliche Vorbehaltsaufgaben erforderlich werden, wird der Steuerberater tätig.

Damit entsteht eine Arbeitsteilung:

Der Buchhalter kennt die laufenden Geschäftsvorfälle, Prozesse und Besonderheiten des Mandanten. Der Steuerberater übernimmt die steuerlichen Tätigkeiten, für die eine entsprechende gesetzliche Befugnis erforderlich ist.

Bei VoStr ist dieses Modell Grundlage der Zusammenarbeit. VoStr soll den Buchhalter nicht aus der bestehenden Kundenbeziehung verdrängen. Vielmehr soll dort eine steuerberatende Ergänzung entstehen, wo sie benötigt wird.

Voraussetzung dafür sind klare Prozesse. Unterlagen müssen strukturiert übergeben werden können, offene Fragen müssen eindeutig adressiert werden und jeder Beteiligte muss wissen, für welchen Leistungsbereich er verantwortlich ist.

So kann aus der klassischen Schnittstelle zwischen Buchhaltung und Steuerberatung eine echte Zusammenarbeit werden.

Das Ziel: Der Mandant erhält Buchhaltung und Steuerberatung aus klar definierten Verantwortungsbereichen, während der Buchhalter seine Rolle als wichtiger Ansprechpartner behält.

Stand: Oktober 2026