Darf ein Buchhalter Steuererklärungen erstellen?

Grundsätzlich ist die geschäftsmäßige Hilfeleistung bei der Erstellung von Steuererklärungen eine steuerliche Tätigkeit, für die eine entsprechende gesetzliche Befugnis erforderlich ist.

Die Befugnisse eines selbstständigen Buchhalters für bestimmte Tätigkeiten des laufenden Rechnungswesens sind davon zu unterscheiden. Das bedeutet jedoch nicht, dass die Arbeit des Buchhalters für die Steuererklärung keine Rolle spielt. Im Gegenteil: Eine vollständige und nachvollziehbare Buchhaltung bildet bei betrieblichen Mandaten regelmäßig eine wesentliche Grundlage für die spätere steuerliche Bearbeitung.

In einem Kooperationsmodell kann deshalb der Buchhalter weiterhin die laufende Buchhaltung betreuen. Die Steuererklärungen werden anschließend von VoStr im steuerberatenden Mandat bearbeitet. Dadurch müssen Unternehmen ihre bewährte Zusammenarbeit mit ihrem Buchhalter nicht zwangsläufig aufgeben, nur weil zusätzlich steuerliche Leistungen benötigt werden.

Für VoStr ist gerade diese klare Trennung wesentlich: Der Buchhalter erbringt seine Leistungen eigenverantwortlich innerhalb seines zulässigen Tätigkeitsbereichs. VoStr erbringt die steuerberatenden Leistungen eigenverantwortlich innerhalb des eigenen Mandats.

Stand: Oktober 2026