Jahresabschluss vorbereiten oder erstellen: Wo liegt der Unterschied?

Im Alltag werden „Jahresabschluss vorbereiten“ und „Jahresabschluss erstellen“ häufig gleichgesetzt. Rechtlich und organisatorisch sollte jedoch genauer unterschieden werden.

Ein Buchhalter kann im Rahmen seiner Befugnisse dafür sorgen, dass die laufende Buchhaltung vollständig, nachvollziehbar und sauber abgestimmt ist. Unterlagen können strukturiert zusammengestellt und offene Sachverhalte identifiziert werden. Das ist eine wichtige Grundlage für die spätere Abschlussbearbeitung. Die Aufstellung eines steuerlich relevanten Abschlusses kann dagegen Hilfeleistung in Steuersachen darstellen. Hier greifen die Grenzen des Steuerberatungsgesetzes.

Für die Zusammenarbeit zwischen Buchhalter und Steuerberater bedeutet das: Eine hochwertige Vorbereitung durch den Buchhalter kann den anschließenden Prozess erheblich erleichtern. Sie ersetzt aber nicht automatisch die Tätigkeit des Steuerberaters.

Bei VoStr soll diese Schnittstelle möglichst klar organisiert werden.

Der Buchhalter liefert einen nachvollziehbaren Datenbestand und kennt die laufenden Vorgänge. VoStr prüft die für die eigene Tätigkeit erforderlichen Sachverhalte und übernimmt die steuerliche Abschlussbearbeitung im eigenen Verantwortungsbereich. Je klarer diese Schnittstelle definiert ist, desto weniger Rückfragen und Doppelarbeiten entstehen.

Stand: Oktober 2026