Ja. Eine Zusammenarbeit zwischen einem selbstständigen Buchhalter und einem Steuerberater ist grundsätzlich möglich.
Entscheidend ist, dass dabei die jeweiligen gesetzlichen Befugnisse und Verantwortlichkeiten eingehalten werden.
Eine Kooperation sollte deshalb nicht darauf hinauslaufen, dass der Buchhalter steuerliche Leistungen unter dem „Deckmantel“ eines Steuerberaters erbringt. Ebenso wenig sollte der Buchhalter lediglich als unselbstständiger Vermittler auftreten, wenn er tatsächlich ein eigenes Unternehmen mit eigenen Mandanten führt. Ein sauberes Kooperationsmodell trennt die Leistungen.
Der Buchhalter betreut seine eigenen Leistungen gegenüber dem Mandanten. Benötigt dieser darüber hinaus steuerliche Beratung oder andere steuerliche Vorbehaltsaufgaben, kann hierfür ein gesondertes Mandatsverhältnis mit dem Steuerberater entstehen.
Genau darauf basiert das VoStr-Modell.
VoStr versteht die Zusammenarbeit mit Buchhaltern nicht als Mandantenübernahme, sondern als Ergänzung ihrer Leistungen um einen eigenständigen steuerberatenden Bereich. Dadurch können Buchhalter ihren Mandanten einen strukturierten Weg zur Steuerberatung anbieten, ohne selbst Tätigkeiten übernehmen zu müssen, für die ihnen die gesetzliche Befugnis fehlt.
Stand: Oktober 2026
