Die Kosten steuerberatender Leistungen lassen sich nicht für jedes Mandat pauschal mit einem einzigen Betrag beantworten. Sie hängen unter anderem von der Art und dem Umfang der beauftragten Leistungen, den wirtschaftlichen Verhältnissen des Mandanten, dem Bearbeitungsaufwand und den anwendbaren Vergütungsregelungen ab.
Auch die Qualität der vorbereiteten Buchhaltung kann den tatsächlichen Arbeitsablauf beeinflussen. Eine vollständig und nachvollziehbar vorbereitete Buchhaltung verursacht regelmäßig weniger Rückfragen als ein Datenbestand mit ungeklärten Konten, fehlenden Unterlagen oder nicht dokumentierten Geschäftsvorfällen.
Für die Zusammenarbeit zwischen Buchhalter und VoStr ist deshalb Transparenz wichtig. Vor der Übernahme steuerberatender Leistungen sollte klar sein, welche Aufgaben VoStr übernimmt und welche Leistungen weiterhin vom Buchhalter erbracht werden. Damit weiß auch der Mandant, wofür welche Kosten entstehen.
Das Ziel des Kooperationsmodells besteht nicht darin, Leistungen doppelt abzurechnen, sondern vorhandene Arbeit sinnvoll aufzuteilen. Die konkrete Vergütung wird deshalb anhand des jeweiligen Mandats und der zu erbringenden Leistungen festgelegt.
Stand: Oktober 2026
