Was passiert, wenn bei der Abschlussbearbeitung Fehler oder offene Fragen auffallen?

Rückfragen bei der Erstellung eines Jahresabschlusses sind grundsätzlich nichts Ungewöhnliches. Gerade wenn laufende Buchhaltung und Jahresabschluss von unterschiedlichen Beteiligten bearbeitet werden, können Sachverhalte auftreten, die anhand der vorhandenen Buchungen allein nicht abschließend beurteilt werden können.

Dann sollte zunächst geklärt werden, worum es konkret geht. Fehlt lediglich ein Beleg? Ist eine Kontenabstimmung erforderlich? Ist ein Geschäftsvorfall nicht ausreichend dokumentiert? Oder besteht eine steuerliche Frage, die durch den Steuerberater beurteilt werden muss?

Bei VoStr sollen solche Punkte möglichst strukturiert zurückgespielt werden. Der Buchhalter kann Sachverhalte aus der laufenden Buchhaltung erläutern oder fehlende Informationen beim Mandanten beschaffen. Steuerliche Beurteilungen werden dagegen von VoStr vorgenommen.

Entscheidend ist dabei eine offene Fehlerkultur. Das Ziel sollte nicht sein, Verantwortlichkeiten zwischen den Beteiligten hin- und herzuschieben, sondern den Sachverhalt fachlich richtig und nachvollziehbar zu lösen.

Wiederkehrende Probleme können anschließend genutzt werden, um den Prozess für das nächste Wirtschaftsjahr zu verbessern.

Stand: Oktober 2026