Eine gute Abschlussbearbeitung beginnt nicht erst mit dem Jahresabschluss. Je sauberer die laufende Buchhaltung geführt wurde, desto weniger Rückfragen und Korrekturen sind später erforderlich.
Vor der Übergabe sollten insbesondere die vorhandenen Buchhaltungsdaten auf Vollständigkeit und Nachvollziehbarkeit geprüft werden. Bankbestände und andere relevante Bestandskonten sollten nachvollziehbar sein. Offene Posten und ungewöhnliche Salden sollten nicht einfach ungeklärt stehen bleiben. Besondere Geschäftsvorfälle sollten dokumentiert werden.
Wichtig ist außerdem, fehlende Unterlagen nicht durch Annahmen zu ersetzen. Ist ein Sachverhalt ungeklärt, ist eine klare Kennzeichnung regelmäßig hilfreicher als eine scheinbar endgültige Buchung, deren Grundlage nicht nachvollzogen werden kann.
Bei VoStr verstehen wir Abschlussvorbereitung deshalb als strukturierten Übergabeprozess. Der Buchhalter kennt die laufende Buchhaltung. VoStr übernimmt anschließend die steuerliche Abschlussbearbeitung und prüft die für die eigene Tätigkeit erforderlichen Sachverhalte.
Eine gute Vorbereitung reduziert Doppelarbeit und ermöglicht es beiden Seiten, sich auf ihre eigentlichen Aufgaben zu konzentrieren.
Stand: Oktober 2026
