Wer hat welches Mandat bei der Zusammenarbeit von Buchhalter und Steuerberater?

Eine klare Mandatsstruktur ist eine wesentliche Grundlage für eine rechtssichere Zusammenarbeit.

Im VoStr-Modell erbringt der selbstständige Buchhalter seine eigenen Leistungen grundsätzlich auf Grundlage seiner eigenen Vertragsbeziehung mit dem Mandanten. Werden zusätzlich steuerberatende Leistungen benötigt, entsteht hierfür ein eigenständiges Mandatsverhältnis mit VoStr.

Diese Trennung ist wichtig. Sie macht deutlich, dass der Buchhalter nicht im Namen von VoStr steuerberatend tätig wird und VoStr umgekehrt nicht automatisch Vertragspartner für die Buchhaltungsleistungen des selbstständigen Buchhalters wird. Jeder Beteiligte bleibt für seinen Leistungsbereich verantwortlich.

Gleichzeitig können die Beteiligten ihre Prozesse miteinander abstimmen und – soweit rechtlich zulässig und vom Mandanten gewünscht – erforderliche Informationen austauschen. Das Ergebnis ist eine Kooperation mit klaren Rollen: Der Mandant weiß, wer welche Leistung erbringt, und Buchhalter sowie Steuerberater können trotzdem eng zusammenarbeiten.

Stand: Oktober 2026