Wer ist Ansprechpartner des Mandanten: Buchhalter oder Steuerberater?

Das hängt davon ab, um welche Frage es geht.

Bei Fragen zur laufenden Buchhaltung kann der Buchhalter weiterhin der erste Ansprechpartner des Mandanten sein. Er kennt die Belege, Buchungsprozesse und häufig auch die operativen Abläufe des Unternehmens.

Bei steuerlichen Fragen, die in den Verantwortungsbereich des Steuerberaters fallen, ist dagegen der Steuerberater der fachlich zuständige Ansprechpartner.

Eine gute Kooperation versucht deshalb nicht, einen einzigen Ansprechpartner für alles zu konstruieren. Sie sorgt vielmehr dafür, dass Fragen schnell beim richtigen Ansprechpartner landen.

Bei VoStr soll der Buchhalter seine gewachsene Beziehung zum Mandanten grundsätzlich beibehalten können. Gleichzeitig muss bei steuerberatenden Leistungen klar erkennbar bleiben, dass VoStr diese eigenverantwortlich erbringt. Das erfordert gute Kommunikation zwischen allen Beteiligten. Idealerweise merkt der Mandant von den organisatorischen Schnittstellen möglichst wenig – ohne dass Verantwortlichkeiten verschleiert werden.

Stand: Oktober 2026